Betriebsübergang nach AVRAG - Lehrverhältnis : OGH 9 ObA 193/98t v.7.10.1998
§ 3 Abs.1 AVRAG knüpft schlicht an den "Übergang auf einen anderen Erwerber" an. Der "Veräusserer"- und "Erwerber"-Begriff sind hier also weit zu ziehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Lehrvertrag 65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 3 Abs.1 AVRAG knüpft schlicht an den "Übergang auf einen anderen Erwerber" an. Der "Veräusserer"- und "Erwerber"-Begriff sind hier also weit zu ziehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |