Pensionsberechnung bei mehrstaatlichen Versicherungszeiten : OGH 10 ObS 424/97v v.10.11.1998
Ist ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erst durch Zusammenrechnung aller mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten gegeben, so hat die Pensionsberechnung nach der Pro-rata-temporis-Methode gem. Art.46 Abs.2 Verordnung (VO) 1408/71 zu erfolgen / Aus Art.51 EGV ist n...
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Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.13 Frühpension 331.11F Wanderarbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erst durch Zusammenrechnung aller mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten gegeben, so hat die Pensionsberechnung nach der Pro-rata-temporis-Methode gem. Art.46 Abs.2 Verordnung (VO) 1408/71 zu erfolgen / Aus Art.51 EGV ist nicht abzuleiten, dass die österr. Teilpension nicht niedriger sein darf als wenn sämtliche Versicherungsmonate in Österreich erworben wurden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |