Pensionsberechnung bei mehrstaatlichen Versicherungszeiten : OGH 10 ObS 424/97v v.10.11.1998

Ist ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erst durch Zusammenrechnung aller mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten gegeben, so hat die Pensionsberechnung nach der Pro-rata-temporis-Methode gem. Art.46 Abs.2 Verordnung (VO) 1408/71 zu erfolgen / Aus Art.51 EGV ist n...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.4)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.13 Frühpension
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erst durch Zusammenrechnung aller mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten gegeben, so hat die Pensionsberechnung nach der Pro-rata-temporis-Methode gem. Art.46 Abs.2 Verordnung (VO) 1408/71 zu erfolgen / Aus Art.51 EGV ist nicht abzuleiten, dass die österr. Teilpension nicht niedriger sein darf als wenn sämtliche Versicherungsmonate in Österreich erworben wurden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog