Ungleichbehandlung bei Gehalt : OGH 9 ObA 350/97d v.20.5.1998
Bei Verrichtung annähernd gleichwertiger Tätigkeiten durch einen Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin wäre der Arbeitgeber verpflichtet gewesen, deren ungleiche Entlohnung, die auf die Erfüllung unterschiedlicher persönlicher Gehaltsforderungen bei den Stellenbewerbungen zurückzuführen war, nach dem...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.2 Gehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei Verrichtung annähernd gleichwertiger Tätigkeiten durch einen Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin wäre der Arbeitgeber verpflichtet gewesen, deren ungleiche Entlohnung, die auf die Erfüllung unterschiedlicher persönlicher Gehaltsforderungen bei den Stellenbewerbungen zurückzuführen war, nach dem Ablauf einer Einarbeitungszeit der Arbeitnehmerin zu beseitigen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |