Ungleichbehandlung bei Gehalt : OGH 9 ObA 350/97d v.20.5.1998

Bei Verrichtung annähernd gleichwertiger Tätigkeiten durch einen Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin wäre der Arbeitgeber verpflichtet gewesen, deren ungleiche Entlohnung, die auf die Erfüllung unterschiedlicher persönlicher Gehaltsforderungen bei den Stellenbewerbungen zurückzuführen war, nach dem...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.4)
VerfasserIn: Eichinger, Julia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Verrichtung annähernd gleichwertiger Tätigkeiten durch einen Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin wäre der Arbeitgeber verpflichtet gewesen, deren ungleiche Entlohnung, die auf die Erfüllung unterschiedlicher persönlicher Gehaltsforderungen bei den Stellenbewerbungen zurückzuführen war, nach dem Ablauf einer Einarbeitungszeit der Arbeitnehmerin zu beseitigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog