Abfertigungsentfall wegen Verschlechterung der Wirtschaftslage : OGH 9 Ob A 346/98t v.14.4.1999

(AngG § 23 Abs.2) / Steht die Auflösung eines Dienstverhältnisses mit der Auflösung des Unternehmens in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang, wobei zeitlich ein Zeitraum von einem Monat als Richtwert einer Obergrenze dienen kann, kann der Abfertigungsanspruch wegen Verschlechterung der...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
347.736 Insolvenz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AngG § 23 Abs.2) / Steht die Auflösung eines Dienstverhältnisses mit der Auflösung des Unternehmens in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang, wobei zeitlich ein Zeitraum von einem Monat als Richtwert einer Obergrenze dienen kann, kann der Abfertigungsanspruch wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers entfallen / In einem vom Arbeitgeber schon früher eingeleiteten stillen Ausgleich kann kein - für die Anwendung des § 23 Abs.2 AngG nicht schädlicher - Liquidationsausgleich gesehen werden.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog