Zinsverjährung beim Kontokorrentkredit : OGH 8 Ob 244/98k v.26.11.1998

Aufgrund des Umfanges des aushaftenden Kapitals enthalten die ersten Raten einen sehr grossen Zinsanteil, der jedoch kontinuierlich abnimmt. Um diese vom Gesetz verpönten Kalkulationen zu vermeiden, verjähren Zinsen und Tilgungsanteil gemeinsam. Dieser Grund fällt durch die Kündigung weg.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (76 (1999) Nr.27/28)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.07.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
336.78 Zins
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aufgrund des Umfanges des aushaftenden Kapitals enthalten die ersten Raten einen sehr grossen Zinsanteil, der jedoch kontinuierlich abnimmt. Um diese vom Gesetz verpönten Kalkulationen zu vermeiden, verjähren Zinsen und Tilgungsanteil gemeinsam. Dieser Grund fällt durch die Kündigung weg.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog