Musterhaus - kein Dienstort : OLG Wien 10 Ra 343/98d v.22.3.1999, Revision unzulässig

Ein Musterhaus hat im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien primär nicht die Funktion eines "Arbeitsortes", sondern jene des den Kaufinteressenten vorzuführenden Objektes. Dass der Handelsvertreter die Kunden nicht aufsuchen musste, ergibt sich daher schon aus der Beschaffenheit der von i...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Musterhaus hat im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien primär nicht die Funktion eines "Arbeitsortes", sondern jene des den Kaufinteressenten vorzuführenden Objektes. Dass der Handelsvertreter die Kunden nicht aufsuchen musste, ergibt sich daher schon aus der Beschaffenheit der von ihm zu verkaufenden Gegenstände und weist nicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses hin.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog