Musterhaus - kein Dienstort : OLG Wien 10 Ra 343/98d v.22.3.1999, Revision unzulässig
Ein Musterhaus hat im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien primär nicht die Funktion eines "Arbeitsortes", sondern jene des den Kaufinteressenten vorzuführenden Objektes. Dass der Handelsvertreter die Kunden nicht aufsuchen musste, ergibt sich daher schon aus der Beschaffenheit der von i...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Musterhaus hat im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien primär nicht die Funktion eines "Arbeitsortes", sondern jene des den Kaufinteressenten vorzuführenden Objektes. Dass der Handelsvertreter die Kunden nicht aufsuchen musste, ergibt sich daher schon aus der Beschaffenheit der von ihm zu verkaufenden Gegenstände und weist nicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses hin. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |