Streikrecht klar bejaht und eingegrenzt : Durch Richterrecht geschlossene Lücke im Gesetz / 4C.146/1998 v.28.6.1999

Das Bundesgericht hat in einem neuen Grundsatzurteil ein Recht der Arbeitnehmer auf Streik klar bejaht, für die Ausübung dieses Streikrechts aber ebenso klare Grenzen gezogen. Unzulässig bleiben laut dem Verdikt aus Lausanne insbesondere "wilde" und "politische" Arbeitsniederlegu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 22.07.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Bundesgericht hat in einem neuen Grundsatzurteil ein Recht der Arbeitnehmer auf Streik klar bejaht, für die Ausübung dieses Streikrechts aber ebenso klare Grenzen gezogen. Unzulässig bleiben laut dem Verdikt aus Lausanne insbesondere "wilde" und "politische" Arbeitsniederlegungen. Privatrechtlich suspendiert der Streik das Arbeitsverhältnis, so dass für diese Zeit auch kein Lohn geschuldet ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog