Betreuungsprovision und Urlaubsentschädigung : OGH 9 Ob A 295/98t v.24.2.1999

(UrlG § 6 Abs.3, § 9 Abs.1, KVA) / Eine "Betreuungsprovision", die nach Ende des Dienstverhältnisses nicht weiter gezahlt wird, ist in die Berechnungsgrundlage der Urlaubsentschädigung einzubeziehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.05.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.23 Lohnform
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(UrlG § 6 Abs.3, § 9 Abs.1, KVA) / Eine "Betreuungsprovision", die nach Ende des Dienstverhältnisses nicht weiter gezahlt wird, ist in die Berechnungsgrundlage der Urlaubsentschädigung einzubeziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog