Teilzeitbeschäftigung bei Arbeitslosigkeit : VwGH 96/08/0012 v.16.2.1999
(AlVG § 7 Abs.2, § 9 Abs.2) / Ein Arbeitsloser muss, um als arbeitswillig zu gelten, auch zu jeder zumutbaren Teilzeitbeschäftigung mit einem die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Entgelt bereit sein.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.04.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.811 Teilzeitarbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (AlVG § 7 Abs.2, § 9 Abs.2) / Ein Arbeitsloser muss, um als arbeitswillig zu gelten, auch zu jeder zumutbaren Teilzeitbeschäftigung mit einem die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Entgelt bereit sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |