Frauenförderung und Gleichbehandlung : Schlussantrag des Generalanwalts, EuGH C-158/97 v.10.6.1999, Fall Badeck u.a
Art.2 Abs.1 und 4 RL 76/207/EWG steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die internen Organe der öffentlichen Verwaltung zur Hälfte mit weiblichen Mitgliedern zu besetzen sind.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.06.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frau: Gleichberechtigung
35.07 Verwaltung, öffentliche 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung 378.12 Universität: Lehrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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