Frauenförderung und Gleichbehandlung : Schlussantrag des Generalanwalts, EuGH C-158/97 v.10.6.1999, Fall Badeck u.a

Art.2 Abs.1 und 4 RL 76/207/EWG steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die internen Organe der öffentlichen Verwaltung zur Hälfte mit weiblichen Mitgliedern zu besetzen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
35.07 Verwaltung, öffentliche
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
378.12 Universität: Lehrer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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