Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Benutzung von Arbeitsmitteln : EuGH C-2/97 v.17.12.1998 / Nationale Anpassungsfrist bei Umsetzung einer Richtlinie - Verschärfende nationale Regelung - Auslegung nationaler Vorschriften durch den EuGH?

Eine nationale Vorschrift, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Exposition der Arbeitgeber gegenüber dem Karzinogen unabhängig von der Gefahrenbewertung zu verringern, verstösst nicht gegen die Richtlinie 90/394, da sie eine nach Artikel 118a Absatz 3 EG-Vertrag und nach der Richtlinie 90/394...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (10 (1999) Nr.6 S.234-239)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
351.77 Gesundheitsschutz
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.132 Rechtsangleichung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine nationale Vorschrift, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Exposition der Arbeitgeber gegenüber dem Karzinogen unabhängig von der Gefahrenbewertung zu verringern, verstösst nicht gegen die Richtlinie 90/394, da sie eine nach Artikel 118a Absatz 3 EG-Vertrag und nach der Richtlinie 90/394 zulässige Massnahme zum verstärkten Schutz der Arbeitsbedingungen darstellt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog