Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie: Verbot der Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern für Nichtbanken : EuGH C-366/97 v.11.2.1999

Der Begriff "andere rückzahlbare Gelder" in Artikel 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG des Rates vom 15.Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts. und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG bezie...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (10 (1999) Nr.6 S.227-228)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bank
336.717 Bankgeschäft
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Begriff "andere rückzahlbare Gelder" in Artikel 3 der Zweiten Richtlinie 89/646/EWG des Rates vom 15.Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts. und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG bezieht sich nicht nur auf Finanzierungsinstrumente, deren Wesensmerkmal die Rückzahlbarkeit ist, sondern auch auf solche, die dieses Merkmal nicht besitzen und bei denen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder vertraglich vereinbart wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog