Digitalisierung eines Musikstückes als Vervielfältigung : OGH 4 Ob 345/98h v.26.1.1999

Wird ein Musikstück digitalisiert, werden also analoge Signale in einen binären Zahlencode umgesetzt, und wird dieser Zahlencode sodann (abrufbar) gespeichert, liegt in diesem Vorgang eine Festlegung des Werkes, die es mittelbar - nämlich nach Rückverwandlung des digitalen Signals in Schallwellen un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1999) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
78 Musik
681.3 Datenträger
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein Musikstück digitalisiert, werden also analoge Signale in einen binären Zahlencode umgesetzt, und wird dieser Zahlencode sodann (abrufbar) gespeichert, liegt in diesem Vorgang eine Festlegung des Werkes, die es mittelbar - nämlich nach Rückverwandlung des digitalen Signals in Schallwellen unter Zuhilfenahme technischer Einrichtungen - gestattet, das Musikstück sinnlich wahrzunehmen / Ein solcher technischer Vorgang ist daher als Vervielfältigung iSd § 15 Abs 1 UrhG zu beurteilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog