Vertragsstrafen auslösende Geheiheimhaltungspflichten sind grundsätzlich eng auszulegen : OGH 8 ObA 277/97m v.30.3.1998
Die der SV übermittelte "Sachverhaltsdarstellung" kann trotz der weiten Formulierung in Pkt.15 und 16 des Dienstvertrages nicht als Verletzung der dort auferlegten Geheimhaltungspflicht angesehen werden und daher auch nicht die dort für diesen Fall vorgesehene Vertragsstrafe auslösen, weil...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsvertrag 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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