Ec-Karte, Missbrauch, Anscheinsbeweis, Haftung : AG Hamburg 22a C 1013/96 v.27.8.1998, rk

1. Die Verwahrung der Scheckkarte in der Gesässtasche begründet keine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten / 2. Steht nicht fest, wie ein Dieb die PIN einer ec-Karte ermittelt hat, kann sich das Kreditinstitut nicht auf den Beweis des ersten Anscheins berufen, wenn das Scheckkartensyst...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucher und Recht ((1999) Nr.3 S.88-90)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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