Ec-Karte, Missbrauch, Anscheinsbeweis, Haftung : AG Hamburg 22a C 1013/96 v.27.8.1998, rk
1. Die Verwahrung der Scheckkarte in der Gesässtasche begründet keine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten / 2. Steht nicht fest, wie ein Dieb die PIN einer ec-Karte ermittelt hat, kann sich das Kreditinstitut nicht auf den Beweis des ersten Anscheins berufen, wenn das Scheckkartensyst...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Verbraucher und Recht ((1999) Nr.3 S.88-90)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.03.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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