Zinsen als Verzugsschaden : Besprechungsaufsatz zu OGH 1 Ob 315/97y

Zahlt der Schuldner einer Geldschuld diese nicht rechtzeitig, so hat er - auch ausserhalb von Handelsgeschäften - dem Gläubiger schon bei leichter Fahrlässigkeit zu ersetzen, was dieser bei marktmässiger Veranlagung des Betrages an Zinsen erzielt hätte. Der entgangene Anlageertrag ist also bei jedem...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (47 (1999) Nr.6 S.441-448)
VerfasserIn: Rebhahn, Robert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.78 Zins
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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