Zinsen als Verzugsschaden : Besprechungsaufsatz zu OGH 1 Ob 315/97y
Zahlt der Schuldner einer Geldschuld diese nicht rechtzeitig, so hat er - auch ausserhalb von Handelsgeschäften - dem Gläubiger schon bei leichter Fahrlässigkeit zu ersetzen, was dieser bei marktmässiger Veranlagung des Betrages an Zinsen erzielt hätte. Der entgangene Anlageertrag ist also bei jedem...
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Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (47 (1999) Nr.6 S.441-448)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.78 Zins
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.78 Zins | Dokument Nr. A-950094 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |