Regelmässiges Entgelt und verfallene Überstunden : OLG Wien 9 Ra 361/98 v.2.3.1999, Revision unzulässig

AngG § 23 Abs 1, bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung sind in das "regelmässige Entgelt" auch verfallene Überstundenentgelte einzubeziehen, sofern diese Überstunden im Beobachtungszeitraum geleistet wurden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.5034)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.2 Gehalt
331.814 Überstunde
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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