Regelmässiges Entgelt und verfallene Überstunden : OLG Wien 9 Ra 361/98 v.2.3.1999, Revision unzulässig
AngG § 23 Abs 1, bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung sind in das "regelmässige Entgelt" auch verfallene Überstundenentgelte einzubeziehen, sofern diese Überstunden im Beobachtungszeitraum geleistet wurden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.5034)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.06.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.2 Gehalt 331.814 Überstunde 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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