Einkauf von EU-Schul-und Studienzeiten : VwGH 96/08/0096 v.22.12.1998

(ASVG § 227 Abs.1 Z.1, GSVG § 116 Abs.7) / In Italien (EU) zurückgelegte Schul- und Studienzeiten können nicht als österreichische Ersatzzeiten für einen österreichischen Pensionsanspruch eingekauft werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Einkauf
378.14 Studium
342.722 Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG § 227 Abs.1 Z.1, GSVG § 116 Abs.7) / In Italien (EU) zurückgelegte Schul- und Studienzeiten können nicht als österreichische Ersatzzeiten für einen österreichischen Pensionsanspruch eingekauft werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog