Entlassung wegen einseitigen Zeitausgleichs nach Überstundenleistung : OGH 8 Ob A 273/98z v.15.4.1999

Aus der Formulierung des § 6 Abs.1 AZG ergibt sich, dass das Erreichen der wöchentlichen Normalarbeitszeit durch Mehrarbeit an bloss 3 Tagen der Woche nicht denkbar ist. Vielmehr ist mangels im Verfahren hervorgekommener anderer Verteilung der Normalarbeitszeit iSd §§ 4 ff AZG davon auszugehen, dass...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.814 Überstunde
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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