Chipkarten-Einführung : HVSVT 41-29/99 Mj/Rie v.29.4.1999
Entsprechend den Vorgaben des Entschliessungsantrages des Nationalrates v.29.11.1996 sollen auf die Chipkarte keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Die Chipkarte wird nur als Schlüsselkarte konzipiert, die dem Karteninhaber in Zukunft die Möglichkeit geben soll, andere autorisierte Personen - z...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5031)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
681.3 Datenträger 007.5 EDV |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Entsprechend den Vorgaben des Entschliessungsantrages des Nationalrates v.29.11.1996 sollen auf die Chipkarte keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Die Chipkarte wird nur als Schlüsselkarte konzipiert, die dem Karteninhaber in Zukunft die Möglichkeit geben soll, andere autorisierte Personen - z.B. Ärzte - zum Zugriff auf bestimmte Daten zu berechtigen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |