Halbe Abfertigung bei elternschaftsbedingtem Austritt EU-widrig? : Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH C-249/97, Gruber/Silhoutte
Nach § 23a AngG gebührt AN, die während eines Elternschafts-Karenzurlaubes aus ihrem Arbeitsverhältnis austreten, die halbe Abfertigung. In Kürze wird der EuGH darüber entscheiden, ob nicht gem Art 119 EGV in einem Mutterschafts-Austritt-Fall entgegen § 23a AnG doch die volle Abfertigung zusteht....
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1999) Nr.5 S.360-363)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.05.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
351.83 Mutterschutz 331.13 Austritt: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach § 23a AngG gebührt AN, die während eines Elternschafts-Karenzurlaubes aus ihrem Arbeitsverhältnis austreten, die halbe Abfertigung. In Kürze wird der EuGH darüber entscheiden, ob nicht gem Art 119 EGV in einem Mutterschafts-Austritt-Fall entgegen § 23a AnG doch die volle Abfertigung zusteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |