Halbe Abfertigung bei elternschaftsbedingtem Austritt EU-widrig? : Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH C-249/97, Gruber/Silhoutte

Nach § 23a AngG gebührt AN, die während eines Elternschafts-Karenzurlaubes aus ihrem Arbeitsverhältnis austreten, die halbe Abfertigung. In Kürze wird der EuGH darüber entscheiden, ob nicht gem Art 119 EGV in einem Mutterschafts-Austritt-Fall entgegen § 23a AnG doch die volle Abfertigung zusteht....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1999) Nr.5 S.360-363)
VerfasserIn: Gruber, Bernhard W.
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
351.83 Mutterschutz
331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-949133 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage