Gemeinnützige Arbeit und regulärer Arbeitsmarkt : Mehmet Birden - Stadtgemeinde Bremen, EuGH C-1/97 v.26.11.1998

Ein türkischer Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Sozialprogramms beschäftigt ist, gehört dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates an und kann sich zur Verlängerung seiner Arbeitsbewilligung auf Art.6 des Beschlusses Nr.1/80 berufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:European Law Reporter (Nr.4 S.183-187)
VerfasserIn: Novak, Meinhard
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 01.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.116 Arbeitsvertrag
331.6 Arbeitsmarkt
341.241 Vertrag, internationaler
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein türkischer Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Sozialprogramms beschäftigt ist, gehört dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates an und kann sich zur Verlängerung seiner Arbeitsbewilligung auf Art.6 des Beschlusses Nr.1/80 berufen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog