KollV gehören ungeachtet ihres räumlichen Geltungsbereiches zum Arbeitsstatut : OGH 9 Ob A 189/98d v.2.9.1998 / § 44 Abs.1 (§ 5 Abs.1) IPRG

Da vom Arbeitsstatut des § 44 Abs.1 IPRG auch KollV als generelle Sachnormen erfasst werden, gehören sie zu der von dieser Gesetzesbestimmung berufenen anzuwendenden Rechtsnorm. Es ist daher nicht entscheidend, ob sich der räumliche Geltungsbereich des KollV wie auch der sonstigen Sachnormen grundsä...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (34 (1999) Nr.2)
VerfasserIn: John-Rummelhardt, Barbara
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
341.9 Privatrecht, internationales
340.113 Rechtsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da vom Arbeitsstatut des § 44 Abs.1 IPRG auch KollV als generelle Sachnormen erfasst werden, gehören sie zu der von dieser Gesetzesbestimmung berufenen anzuwendenden Rechtsnorm. Es ist daher nicht entscheidend, ob sich der räumliche Geltungsbereich des KollV wie auch der sonstigen Sachnormen grundsätzlich nur auf das Gebiet der Republik Österreich erstreckt, wenn die KollV-Angehörigkeit selbst nicht bestritten ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog