Zur Auflösung einer Pensionsvereinbarung : OGH 9 ObA 229/97k v.11.3.1998 (Beschluss)
Die Pensionsvereinbarung ist als entgeltliches Geschäft zu qualifizieren, bei dem der Dienstnehmer vorgeleistet hat und nun seinem Partner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Schon aus diesem Grund sind nur grobe Treueverstösse sanktionsfähig, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig ohne...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.2)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.439 Vertragsauflösung 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Pensionsvereinbarung ist als entgeltliches Geschäft zu qualifizieren, bei dem der Dienstnehmer vorgeleistet hat und nun seinem Partner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Schon aus diesem Grund sind nur grobe Treueverstösse sanktionsfähig, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig ohne ein im Vergleich zu den gefährdeten Interessen des AN vorgenommen wurden und dem AG einen derart erheblichen Schaden zugefügt oder dessen betriebliche Interessen so schwer gefährdet haben, dass es ihm unzumutbar ist, noch länger am Pensionsvertrag festzuhalten. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |