Zur Auflösung einer Pensionsvereinbarung : OGH 9 ObA 229/97k v.11.3.1998 (Beschluss)

Die Pensionsvereinbarung ist als entgeltliches Geschäft zu qualifizieren, bei dem der Dienstnehmer vorgeleistet hat und nun seinem Partner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Schon aus diesem Grund sind nur grobe Treueverstösse sanktionsfähig, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig ohne...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.2)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.439 Vertragsauflösung
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Pensionsvereinbarung ist als entgeltliches Geschäft zu qualifizieren, bei dem der Dienstnehmer vorgeleistet hat und nun seinem Partner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Schon aus diesem Grund sind nur grobe Treueverstösse sanktionsfähig, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig ohne ein im Vergleich zu den gefährdeten Interessen des AN vorgenommen wurden und dem AG einen derart erheblichen Schaden zugefügt oder dessen betriebliche Interessen so schwer gefährdet haben, dass es ihm unzumutbar ist, noch länger am Pensionsvertrag festzuhalten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog