Das freie Wort

Dr. Friedrich Romig wird von den gegen ihn erhobenen Strafantrag, er habe eine üble Nachrede nach § 111 Abs.1 und 2 StGB begangen, gemäss § 259 Z.3 StPO freigesprochen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung
VerfasserIn: Gudenus, John
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:930.25 Archiv
335.76 Nationalsozialismus
351.751 Medienrecht
343.632 Ehrenbeleidigung
340.96 Prozess
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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