Das freie Wort
Dr. Friedrich Romig wird von den gegen ihn erhobenen Strafantrag, er habe eine üble Nachrede nach § 111 Abs.1 und 2 StGB begangen, gemäss § 259 Z.3 StPO freigesprochen.
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Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.01.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 930.25 Archiv
335.76 Nationalsozialismus 351.751 Medienrecht 343.632 Ehrenbeleidigung 340.96 Prozess |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dr. Friedrich Romig wird von den gegen ihn erhobenen Strafantrag, er habe eine üble Nachrede nach § 111 Abs.1 und 2 StGB begangen, gemäss § 259 Z.3 StPO freigesprochen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |