Konkludente Urlaubsvereinbarung : OGH 9 ObA 258/98a v.7.10.1998

Angesichts einer ausdrücklich erklärten Ablehnung eines Urlaubswunsches darf aus der Aushängung des abgelehnten Urlaubswunsches auf einer Liste nicht auf eine konkludente Zustimmung zum Urlaubswunsch geschlossen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (10 (1999) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Angesichts einer ausdrücklich erklärten Ablehnung eines Urlaubswunsches darf aus der Aushängung des abgelehnten Urlaubswunsches auf einer Liste nicht auf eine konkludente Zustimmung zum Urlaubswunsch geschlossen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog