Konkludente Urlaubsvereinbarung : OGH 9 ObA 258/98a v.7.10.1998
Angesichts einer ausdrücklich erklärten Ablehnung eines Urlaubswunsches darf aus der Aushängung des abgelehnten Urlaubswunsches auf einer Liste nicht auf eine konkludente Zustimmung zum Urlaubswunsch geschlossen werden.
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Veröffentlicht in: | Ecolex (10 (1999) Nr.3)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Angesichts einer ausdrücklich erklärten Ablehnung eines Urlaubswunsches darf aus der Aushängung des abgelehnten Urlaubswunsches auf einer Liste nicht auf eine konkludente Zustimmung zum Urlaubswunsch geschlossen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |