Jubiläumsgeld und Betriebsübergang : Kollektivvertragliche Jubiläumsgelder sind nicht vom Erwerber zu übernehmen / OLG Wien 8 Ra 279/97a v.10.190.1997
Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung befunden, dass bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen über das Jubiläumsgeld aus dem Kollektivvertrag des Veräusserers aufrechtzuerhalten sind / Als Entgelt für die regelmässige Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit im Sinne des § 4 Abs.2...
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Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (3 (1999) Nr.4 S.121-124)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Sonderzahlung
65.016 Unternehmerwechsel 331.2 Gehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung befunden, dass bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen über das Jubiläumsgeld aus dem Kollektivvertrag des Veräusserers aufrechtzuerhalten sind / Als Entgelt für die regelmässige Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit im Sinne des § 4 Abs.2 AVRAG kann das Jubiläumsgeld m.E. aber deshalb nicht angesehen werden, weil es als eine der wenigen Leistungen anzusehen ist, die tatsächlich nach dem Stichtagsprinzip und nicht nach dem Anwartschaftsprinzip zustehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |