Jubiläumsgeld und Betriebsübergang : Kollektivvertragliche Jubiläumsgelder sind nicht vom Erwerber zu übernehmen / OLG Wien 8 Ra 279/97a v.10.190.1997

Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung befunden, dass bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen über das Jubiläumsgeld aus dem Kollektivvertrag des Veräusserers aufrechtzuerhalten sind / Als Entgelt für die regelmässige Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit im Sinne des § 4 Abs.2...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (3 (1999) Nr.4 S.121-124)
VerfasserIn: Gahleitner, Sieglinde
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
65.016 Unternehmerwechsel
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung befunden, dass bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen über das Jubiläumsgeld aus dem Kollektivvertrag des Veräusserers aufrechtzuerhalten sind / Als Entgelt für die regelmässige Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit im Sinne des § 4 Abs.2 AVRAG kann das Jubiläumsgeld m.E. aber deshalb nicht angesehen werden, weil es als eine der wenigen Leistungen anzusehen ist, die tatsächlich nach dem Stichtagsprinzip und nicht nach dem Anwartschaftsprinzip zustehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog