Passives Wahlrecht zu den Arbeiterkammern von EWR-Bürgern und auf Grund von Assoziationsabkommen : BMAGS 50.003/19-3/99 v.11.3.1999

Die Möglichkeit des Ausschlusses ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von der Teilnahme an der Verwaltung von Körperschaften des öffentlichen Rechts ist eng auszulegen; gemeint sind damit Kernbereiche der staatlichen Tätigkeit / Art.10 Assoziationsratsbeschluss Nr.1/80 garantiert jenen t...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:331 AK: Wahl
342.8 Wahlrecht
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
341.241 Vertrag, internationaler
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:Österreich
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