Freies Dienstverhältnis - berufsbezogene Abgrenzung : OLG Wien 12 Ra 206/97v v.9.12.1997 bestätigt durch OGH 8 Ob A 99/98m v.17.9.1998
Der Umstand, dass im vorliegenden Fall Fototermine vom Arbeitgeber vorgegeben wurden, und mit dem Fotoreporter vereinbart war, dass er täglich auf einen entsprechenden Anruf aus der Redaktion zu warten oder dort selbst anzurufen hatte, spricht nicht gegen die Annahme eines freien Dienstverhältnisses...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.11.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverhältnis
070.4 Journalist 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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