Freies Dienstverhältnis - berufsbezogene Abgrenzung : OLG Wien 12 Ra 206/97v v.9.12.1997 bestätigt durch OGH 8 Ob A 99/98m v.17.9.1998

Der Umstand, dass im vorliegenden Fall Fototermine vom Arbeitgeber vorgegeben wurden, und mit dem Fotoreporter vereinbart war, dass er täglich auf einen entsprechenden Anruf aus der Redaktion zu warten oder dort selbst anzurufen hatte, spricht nicht gegen die Annahme eines freien Dienstverhältnisses...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
070.4 Journalist
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverhältnis Dokument Nr. A-945703 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage