Schadenersatz für sexuelle Belästigung : OGH 8 Ob A 188/98z v.21.1.1999

Hat ein Arbeitgeber auf rücksichtslose und brutale Art das bestehende Abhängigkeitsverhältnis einer Arbeitnehmerin ausgenützt und sie damit insgesamt in eine für sie - nach ihrem Vorbringen zumindest 14 Tage andauernde - unerträgliche, die Psyche schwerstens belastende Situation gebracht, ohne dass...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.4 Belästigung, sexuelle
347.513 Schadenersatz
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Hat ein Arbeitgeber auf rücksichtslose und brutale Art das bestehende Abhängigkeitsverhältnis einer Arbeitnehmerin ausgenützt und sie damit insgesamt in eine für sie - nach ihrem Vorbringen zumindest 14 Tage andauernde - unerträgliche, die Psyche schwerstens belastende Situation gebracht, ohne dass diese allerdings Krankheitswert erreicht hat, erscheint in Anbetracht dieser zeitlichen Komponente nach Art und Intensität der Gesamtheit der Belästigungen, denen die Arbeitnehmerin ausgesetzt war, und der dadurch hervorgerufenen einschüchternden und demütigenden Arbeitsatmosphäre ein Schmerzensgeldbetrag von S 50.000,- angemessen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog