Kürzung der Berufsunfähigkeitspension wegen Urlaubsentschädigung : OGH 10 Ob S 161/98v v.19.5.1998

Bei der Anwendung des § 261a Abs.3 ASVG ist die vom Versicherten bezogene Urlaubsentschädigung ebenso wie ein im Anschluss an einen Entgeltbezug bestehender Anspruch auf Krankengeld dem Erwerbseinkommen im Ausmass des vorher bezogenen Entgelts (§ 91 Abs.2 ASVG) gleichgestellt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Anwendung des § 261a Abs.3 ASVG ist die vom Versicherten bezogene Urlaubsentschädigung ebenso wie ein im Anschluss an einen Entgeltbezug bestehender Anspruch auf Krankengeld dem Erwerbseinkommen im Ausmass des vorher bezogenen Entgelts (§ 91 Abs.2 ASVG) gleichgestellt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog