Verjährungfrist bei sexueller Belästigung : OGH 9 Ob A 158/98w v.10.6.1998

Für den Fall von Ansprüchen aus sexueller Belästigung ist vom Gesetzgeber im Interesse einer rascheren Klärung des Sachverhalts - und insoferne planmässig - eine kürzere Verjährungsfrist als in anderen Fällen geschlechtsspezifischer Diskriminierung normiert worden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (10 (1999) Nr.2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.4 Belästigung, sexuelle
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für den Fall von Ansprüchen aus sexueller Belästigung ist vom Gesetzgeber im Interesse einer rascheren Klärung des Sachverhalts - und insoferne planmässig - eine kürzere Verjährungsfrist als in anderen Fällen geschlechtsspezifischer Diskriminierung normiert worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog