Teilgenehmigung von Entgelten für die dauerhafte Voreinstellung auf einen anderen Netzbetreiber : RegTP, Entscheidung BK 2b 98/001 v.15.6.1998 - Preselection II

Für die Ermittlung der Kosten sind nicht die von dem Unternehmen genutzten tatsächlichen Ressourcen, sondern ein objektiv-effizienter Prozess zugrunde zu legen. Der Betrag, um den die Ist-Kosten die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung übersteigen, geht - vorbehaltlich der Regelung des § 3...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Wettbewerb (49 (1999) Nr.1 S.57-68)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384.1 Telefon
338.82 Lizenzvertrag
384.15 Telefongebühr
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Ermittlung der Kosten sind nicht die von dem Unternehmen genutzten tatsächlichen Ressourcen, sondern ein objektiv-effizienter Prozess zugrunde zu legen. Der Betrag, um den die Ist-Kosten die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung übersteigen, geht - vorbehaltlich der Regelung des § 3 Abs.4 TEntgV - zu Lasten des Gewinns.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog