Diskont Bank vertrieb nicht zugelassene Fonds : Laut AK bestehen daher Schadenersatzansprüche
Die Arbeiterkammer (AK) ruft Anleger der ehemals von der Bank vertriebenen Thornhill Fonds auf, ihre Ansprüche noch unbedingt bis 11.März im Zuge des Konkursverfahrens geltend zu machen.
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Veröffentlicht in: | Kurier |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.03.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Handschmann, Margit
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Klassifikation: | 336.71 Bank
347.736 Konkurs 347.513 Schadenersatz 347.45 Konsumentenschutz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Arbeiterkammer (AK) ruft Anleger der ehemals von der Bank vertriebenen Thornhill Fonds auf, ihre Ansprüche noch unbedingt bis 11.März im Zuge des Konkursverfahrens geltend zu machen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |