Diskont Bank vertrieb nicht zugelassene Fonds : Laut AK bestehen daher Schadenersatzansprüche

Die Arbeiterkammer (AK) ruft Anleger der ehemals von der Bank vertriebenen Thornhill Fonds auf, ihre Ansprüche noch unbedingt bis 11.März im Zuge des Konkursverfahrens geltend zu machen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier
VerfasserIn: Nestler, Peter R.
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Handschmann, Margit
Klassifikation:336.71 Bank
347.736 Konkurs
347.513 Schadenersatz
347.45 Konsumentenschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Arbeiterkammer (AK) ruft Anleger der ehemals von der Bank vertriebenen Thornhill Fonds auf, ihre Ansprüche noch unbedingt bis 11.März im Zuge des Konkursverfahrens geltend zu machen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog