Mittelbare Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch Kollektivvertrag : Gutachten der GBK 142.920/2-VII/2/99 v.3.11.1998

(GlbG § 2 Abs.1, Sparkassen-Ang-KV § 10, § 66, §§ 72ff., TZB-KV § 33a) / Die Praxis, Sparkassenangestellte nach Rückkehr aus einem Karenzurlaub gemäss MSchG bzw. EKUG nur unter der Bedingung einer vorangehenden einvernehmlichen Auflösung bzw. Kündigung des Vollzeitdienstverhältnisses in Teilzeit zu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.811 Teilzeitarbeit
331.116 Kollektivvertrag
301.172 Diskriminierung
351.83 Mutterschutz
331.817.8 Karenzurlaub
340.69 Rechtsgutachten
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(GlbG § 2 Abs.1, Sparkassen-Ang-KV § 10, § 66, §§ 72ff., TZB-KV § 33a) / Die Praxis, Sparkassenangestellte nach Rückkehr aus einem Karenzurlaub gemäss MSchG bzw. EKUG nur unter der Bedingung einer vorangehenden einvernehmlichen Auflösung bzw. Kündigung des Vollzeitdienstverhältnisses in Teilzeit zu beschäftigen, sowie auch die sich aus den jeweiligen Kollektivverträgen (KV f. Teilzeitbeschäftigte = TZB-KV und KV f. die Angestellten der Sparkassen = Ang-KV) ergebenden Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten der Sparkassen in Hinblick auf Jubiläumsgeld, Pensionskasse und Definitivstellung stellen mittelbare Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten auf Grund ihres Geschlechts dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog