Karenz-(urlaubs-)geld auch bei längerem Auslandsaufenthalt : VwGH 95/08/0265 v-8.9.1998

(AlVG § 29 Abs.2, KGG § 9 Abs.1 Z.6) / Karenzurlaubsgeld kann bei einem (2 Monate übersteigenden) Auslandsaufenthalt im berücksichtigungswürdigen Ausmass auch dann gewährt werden, wenn die Dauer des Auslandsaufenthalts das berücksichtigungswürdige Ausmass übersteigt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
331.817.8 Karenzurlaub
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.173 Karenzgeld Dokument Nr. A-943495 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage