Vertragsbediensteten-Schablone: Ansprüche von Spitalsärzten bei Urlaub und Krankenstand : OGH 8 Ob A 361/97i v.29.1.1998
Während des Urlaubs und im Krankenstand sind die Dienstzulagen auch dann weiterzugewähren, wenn der DN aufgrund einer das VBG 1948 für massgebend erklärenden Vertragsschablone beschäftigt wird. Insofern sind die zwingenden Bestimmungen des § 6 UrlG und § 8 AngG zu beachten.
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.12 S.757-758)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Krankenstand 331.817 Dienstverhinderung 35.084 Vertragsbedienstete 331.116 Arbeitsvertrag 614.23 Arzt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Während des Urlaubs und im Krankenstand sind die Dienstzulagen auch dann weiterzugewähren, wenn der DN aufgrund einer das VBG 1948 für massgebend erklärenden Vertragsschablone beschäftigt wird. Insofern sind die zwingenden Bestimmungen des § 6 UrlG und § 8 AngG zu beachten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |