Vertragsbediensteten-Schablone: Ansprüche von Spitalsärzten bei Urlaub und Krankenstand : OGH 8 Ob A 361/97i v.29.1.1998

Während des Urlaubs und im Krankenstand sind die Dienstzulagen auch dann weiterzugewähren, wenn der DN aufgrund einer das VBG 1948 für massgebend erklärenden Vertragsschablone beschäftigt wird. Insofern sind die zwingenden Bestimmungen des § 6 UrlG und § 8 AngG zu beachten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.12 S.757-758)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Krankenstand
331.817 Dienstverhinderung
35.084 Vertragsbedienstete
331.116 Arbeitsvertrag
614.23 Arzt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Während des Urlaubs und im Krankenstand sind die Dienstzulagen auch dann weiterzugewähren, wenn der DN aufgrund einer das VBG 1948 für massgebend erklärenden Vertragsschablone beschäftigt wird. Insofern sind die zwingenden Bestimmungen des § 6 UrlG und § 8 AngG zu beachten.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog