Bindung an ausländische Strafurteile : OGH 1 Ob 73/98m v.19.5.1998

Ausländische Strafurteile sind für das österreichische Zivilgericht bindend, sofern auch das Zivilprozessrecht des ausländischen Staates eine solche Bindung des Zivilgerichtes an Strafurteile vorsieht und das ausländische Strafurteil auf staatsvertraglicher Grundlage in Österreich anzuerkennen ist....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex ((1998) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafprozessordnung
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Belgien
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ausländische Strafurteile sind für das österreichische Zivilgericht bindend, sofern auch das Zivilprozessrecht des ausländischen Staates eine solche Bindung des Zivilgerichtes an Strafurteile vorsieht und das ausländische Strafurteil auf staatsvertraglicher Grundlage in Österreich anzuerkennen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog