Berechnung des massgebenden Durchschnittseinkommens bei Beurteilung der Interessenbeeinträchtigung : OGH 9 Ob A 261/98t v.21.10.1998

(ArbVG § 105 Abs.3 Z.2) / Provisionskürzungen durch Storni, Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind bei der Feststellung, ob durch eine Kündigung eine wesentliche finanzielle Schlechterstellung erfolgt, und bei der Berechnung des massgebenden Durchschnittseinkommens nicht zu berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.23 Lohnform
339.233 Einkommen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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