Berechnung des massgebenden Durchschnittseinkommens bei Beurteilung der Interessenbeeinträchtigung : OGH 9 Ob A 261/98t v.21.10.1998

(ArbVG § 105 Abs.3 Z.2) / Provisionskürzungen durch Storni, Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind bei der Feststellung, ob durch eine Kündigung eine wesentliche finanzielle Schlechterstellung erfolgt, und bei der Berechnung des massgebenden Durchschnittseinkommens nicht zu berücksichtigen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.23 Lohnform
339.233 Einkommen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG § 105 Abs.3 Z.2) / Provisionskürzungen durch Storni, Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind bei der Feststellung, ob durch eine Kündigung eine wesentliche finanzielle Schlechterstellung erfolgt, und bei der Berechnung des massgebenden Durchschnittseinkommens nicht zu berücksichtigen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog