Garantien, Rückgabe-und Umtauschrechte, Kopplungsgeschäfte - Die ZugabeVO als "Hemmschuh wahrer Leistungssteigerungen"?

Jüngst hat das OLG Saarbrücken abweichend von der Vorinstanz in der umfassenden Garantie eine verbotene Zugabe gesehen, der BGH wird sich mit der Werbemassnahme noch auseinandersetzen müssen. Inzwischen hat der BGH jedoch die beschriebene Veräusserung von Mobiltelefonen zu subventionierten Preisen n...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (45 (1999) Nr.2 S.130-140)
VerfasserIn: Heermann, Peter W.
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.881 Rabatt
347.776 Wettbewerb, unlauterer
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Jüngst hat das OLG Saarbrücken abweichend von der Vorinstanz in der umfassenden Garantie eine verbotene Zugabe gesehen, der BGH wird sich mit der Werbemassnahme noch auseinandersetzen müssen. Inzwischen hat der BGH jedoch die beschriebene Veräusserung von Mobiltelefonen zu subventionierten Preisen nach einer Vielzahl widersprüchlicher Entscheidungen der Instanzgerichte als weder gegen § 1 UWG noch gegen zugaberechtliche Vorschriften verstossendes Kopplungsangebot eingeordnet.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog