Beendigung eines Lizenzvertrages : OGH 8 ObA 380/97h v.22.12.1997

Überlässt ein Arbeitnehmer, ohne dass es je darüber zu einer ausdrücklichen Vereinbarung kommt, seinem Arbeitgeber unentgeltlich ein Computerprogramm, dessen Urheber er ist, so kommt konkludent ein unbefristeter Lizenzvertrag zustande. In diesem Sinne ist dieser Vertrag im Wege ergänzender Vertragsa...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.6)
VerfasserIn: Holzer, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.77 Angestellte, leitende
338.82 Lizenzvertrag
347.439 Vertragsauflösung
331.135 Kündigungsfrist
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Überlässt ein Arbeitnehmer, ohne dass es je darüber zu einer ausdrücklichen Vereinbarung kommt, seinem Arbeitgeber unentgeltlich ein Computerprogramm, dessen Urheber er ist, so kommt konkludent ein unbefristeter Lizenzvertrag zustande. In diesem Sinne ist dieser Vertrag im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahingehend zu interpretieren, dass seine Beendigung durch den Arbeitnehmer nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr zulässig ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog