Notstandshilfe und Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts : VwGH 98/08/0151 v.8.9.1998
Ein Notstandshilfebezug wird daher im Falle der Auszahlung einer Beihilfe nach dem AMSG in rechtlicher Hinsicht nicht eingestellt, so dass der tatsächlichen Unterlassung der Auszahlung (wegen Auszahlung einer Beihilfe "im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung") nicht die Rechtswirkungen d...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.12.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 36.05 Sozialhilfe
351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Notstandshilfebezug wird daher im Falle der Auszahlung einer Beihilfe nach dem AMSG in rechtlicher Hinsicht nicht eingestellt, so dass der tatsächlichen Unterlassung der Auszahlung (wegen Auszahlung einer Beihilfe "im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung") nicht die Rechtswirkungen der Unterbrechung des Bezuges iSd § 46 Abs.5 AlVG zukommen. Für einen weiteren Notstandshilfebezug nach Beendigung des Beihilfenbezuges bedarf es daher auch keiner persönlichen Wiedermeldung und keiner weiteren Antragstellung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |