Notstandshilfe und Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts : VwGH 98/08/0151 v.8.9.1998

Ein Notstandshilfebezug wird daher im Falle der Auszahlung einer Beihilfe nach dem AMSG in rechtlicher Hinsicht nicht eingestellt, so dass der tatsächlichen Unterlassung der Auszahlung (wegen Auszahlung einer Beihilfe "im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung") nicht die Rechtswirkungen d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Notstandshilfebezug wird daher im Falle der Auszahlung einer Beihilfe nach dem AMSG in rechtlicher Hinsicht nicht eingestellt, so dass der tatsächlichen Unterlassung der Auszahlung (wegen Auszahlung einer Beihilfe "im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung") nicht die Rechtswirkungen der Unterbrechung des Bezuges iSd § 46 Abs.5 AlVG zukommen. Für einen weiteren Notstandshilfebezug nach Beendigung des Beihilfenbezuges bedarf es daher auch keiner persönlichen Wiedermeldung und keiner weiteren Antragstellung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog