Arbeitszeitgestaltung in den Sektoren und Tätigkeitsbereichen, die von der Richtlinie 93/104/EG vom 23.November 1993 ausgeschlossen sind

Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 118a EGV vor, die Arbeitszeitrichtlinie zu ändern, um sicherzustellen, dass sie für alle nicht-mobilen Arbeitnehmer einschliesslich der Ärzte in der Ausbildung gilt. Ferner soll sie auf die Arbeitnehmer des Offshore-Sektors angewandt werden. Die R...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (6 (1998) Nr.11/12 S.134-136)
Ort / Verlag / Datum:01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.94 Arbeitnehmerschutz
341.176 Kommission der EU
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 118a EGV vor, die Arbeitszeitrichtlinie zu ändern, um sicherzustellen, dass sie für alle nicht-mobilen Arbeitnehmer einschliesslich der Ärzte in der Ausbildung gilt. Ferner soll sie auf die Arbeitnehmer des Offshore-Sektors angewandt werden. Die Richtlinie soll sich ferner auf alle mobilen Arbeitnehmer des Sektors Schienenverkehr erstrecken / Zusätzlich werden den mobilen Arbeitskräften im Strassen- und im Luftverkehr sowie in der Binnenschiffahrt und in der Seefischerei angemessene Ruhezeiten und eine Begrenzung der Jahreshöchstarbeitszeit garantieren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog