Arbeitszeitgestaltung in den Sektoren und Tätigkeitsbereichen, die von der Richtlinie 93/104/EG vom 23.November 1993 ausgeschlossen sind
Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 118a EGV vor, die Arbeitszeitrichtlinie zu ändern, um sicherzustellen, dass sie für alle nicht-mobilen Arbeitnehmer einschliesslich der Ärzte in der Ausbildung gilt. Ferner soll sie auf die Arbeitnehmer des Offshore-Sektors angewandt werden. Die R...
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Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (6 (1998) Nr.11/12 S.134-136)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.12.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.94 Arbeitnehmerschutz 341.176 Kommission der EU |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 118a EGV vor, die Arbeitszeitrichtlinie zu ändern, um sicherzustellen, dass sie für alle nicht-mobilen Arbeitnehmer einschliesslich der Ärzte in der Ausbildung gilt. Ferner soll sie auf die Arbeitnehmer des Offshore-Sektors angewandt werden. Die Richtlinie soll sich ferner auf alle mobilen Arbeitnehmer des Sektors Schienenverkehr erstrecken / Zusätzlich werden den mobilen Arbeitskräften im Strassen- und im Luftverkehr sowie in der Binnenschiffahrt und in der Seefischerei angemessene Ruhezeiten und eine Begrenzung der Jahreshöchstarbeitszeit garantieren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |