Kirch und Bertelsmann dürfen ihre Anteile an Premiere nicht aufstocken : Bundeskartellamt untersagt Pläne bei Abo-Sender / Unterlegene sprechen von "Willkürakt"

Rolf Schmidt-Holtz, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann-Fernsehgesellschaft CLT/Ufa, bezeichnete die Entscheidung als "rechtlich unhaltbar". Es handele sich um einen "reinen Willkürakt" mit dem die Entwicklung des neuen digitalen Fernsehens aufgehalten werden. Die CLT/Ufa erwäg...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Fernsehen
655.41 Medienunternehmen
658.114 Unternehmenszusammenarbeit
347.733 Kartellrecht
347.776 Wettbewerbsrecht
007.5 Informationstechnik
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Rolf Schmidt-Holtz, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann-Fernsehgesellschaft CLT/Ufa, bezeichnete die Entscheidung als "rechtlich unhaltbar". Es handele sich um einen "reinen Willkürakt" mit dem die Entwicklung des neuen digitalen Fernsehens aufgehalten werden. Die CLT/Ufa erwäge, das Verbot vor Gericht anzufechten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog