Kirch und Bertelsmann dürfen ihre Anteile an Premiere nicht aufstocken : Bundeskartellamt untersagt Pläne bei Abo-Sender / Unterlegene sprechen von "Willkürakt"
Rolf Schmidt-Holtz, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann-Fernsehgesellschaft CLT/Ufa, bezeichnete die Entscheidung als "rechtlich unhaltbar". Es handele sich um einen "reinen Willkürakt" mit dem die Entwicklung des neuen digitalen Fernsehens aufgehalten werden. Die CLT/Ufa erwäg...
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Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.10.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Fernsehen
655.41 Medienunternehmen 658.114 Unternehmenszusammenarbeit 347.733 Kartellrecht 347.776 Wettbewerbsrecht 007.5 Informationstechnik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Rolf Schmidt-Holtz, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann-Fernsehgesellschaft CLT/Ufa, bezeichnete die Entscheidung als "rechtlich unhaltbar". Es handele sich um einen "reinen Willkürakt" mit dem die Entwicklung des neuen digitalen Fernsehens aufgehalten werden. Die CLT/Ufa erwäge, das Verbot vor Gericht anzufechten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |