Alterspension und Wiederaufnahme wegen Anspruch auf vorzeitige Alterspension : VwGH 97/08/0429 v.28.10.1997

(ASVG § 253 Abs.3, AVG § 69) / Stellt sich erst nach rechtskräftiger Zuerkennung einer Alterspension heraus, dass ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension besteht, liegt kein Wiederaufnahmsgrund vor.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.13 Frühpension
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG § 253 Abs.3, AVG § 69) / Stellt sich erst nach rechtskräftiger Zuerkennung einer Alterspension heraus, dass ein Anspruch auf vorzeitige Alterspension besteht, liegt kein Wiederaufnahmsgrund vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog